Ohne Regeln geht nix.., hier sind meine...
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Anmeldung, Reisebestätigung:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme durch OUTBACK Abenteuer und Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt ( z.B. durch Anzahlung). Die Korrektur von Druck - und Rechenfehlern bleibt bis zum Reisebeginn vorbehalten. Der Reisende hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
2.Zahlung:
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von € 50,- zu zahlen. Nach Erhalt der Reisebestätigung ist der Restbetrag 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseanmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort fällig.
3.Leistungen:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im Prospekt.
4.Rücktritt / Umbuchung durch den Reisenden:
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es ist Schriftform erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche und ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleitung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringe Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen angegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet. Im Falle einer Abrechnung der Rücktrittsgebühren in pauschalisierter Form, betragen die Ansprüche folgende Höhe:
a)bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%,- bis 31 Tage vor Reisebeginn 35%,- bis 20 Tage vor Reisebeginn 45%,- bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%,- bis 8 Tage vor Reisebeginn 60%,- bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%,- bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
b)Werden nach der Buchung der Reise Änderungen innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches gewünscht (z.B. Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart), können wir bis10 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Reisenden erheben. Bis zum Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen. Dies muß schriftlich mitgeteilt werden und dem kann bei Vorliegen wichtiger Gründe von OUTBACK widersprochen werden.
5.Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter ist in den folgenden Fälle berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße Vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b)bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweiligen Mindestteilnehmerzahl kann vom Veranstalter erfragt werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen und den Rücktritt zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
6.Schäden
Der Reiseteilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für selbst hervorgerufene Schäden an Einrichtungsgegenständen ect. des Hauses.
7.Allgemeines
Für Schäden, die beim Verladen oder Transport an Reisgepäck und Sportausrüstung entstehen, übernimmt OUTBACK keine Haftung.
Leistungs- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Heidelberg. Desweiteren gilt das Reisevertragsgesetz.
8.Leihski
In der Leihgebühr der von OUTBACK verliehenen Skier ist eine Versicherung gegen Diebstahl und Skibruch enthalten. Diese tritt nicht bei fahrlässiger Beschädigung (z.B. durch Befahrung gesperrter Pisten ect.) Bei Beschädigung von Skistöcken wird dem Reiseteilnehmer eine Gebühr von € 10,- berechnet.
9.Angaben über Liftpreise
In Euro angegebenen Preise beruhen auf aktuellen Kursinformationen und können ggf. bei größeren Kursschwankungen angepasst werden.
10.Haftung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. OUTBACK haftet nicht für Leistungsstörungen von fremden Leistungsträgern wie Busunternehmen oder anderen Veranstaltern.
11.Alpine gefahren
OUTBACK weist darauf hin, daß im Gebirge innewohnende Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und ein Restrisiko für jeden Teilnehmer erhalten bleibt.
Die von OUTBACK angebotene Skibetreuung sowie die Skikurse werden im Einklang mit der Verbandordnung des deutschen Skiverbandes zum Teil von Hilfsskilehrern durchgeführt, welche selbst keine eigene staatl. Anerkennung als Skilehrer besitzen. OUTBACK haftet nicht für Skiunfälle, die sich aufgrund von nicht grober Fahrlässigkeit während einer skifahrerischen Betreuung oder eines Skikurses ereignen.
12.Veranstalter
OUTBACK Abenteuer und Reisen
Dirk Faralisch
In der Neckarhelle 78
691118 Heidelberg
Tel:06221- 402581 Fax: 06221- 404321
13.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Heidelberg